europeangolfclub

Basisgolfmitgliedschaft ohne freies Spielrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 05/2008

Der Europeangolfclub übt lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers aus.
Die abgeschlossenen Mitgliedschaften enden automatisch mit Ende Februar des Folgejahres.
Bei einer Verlängerung bis Ende Februar ist keine Registrationsgebühr fällig.
Bei jeder Neuanmeldung ist die Registrationsgebühr fällig, auch bei Verlängerungen außerhalb.
Nach Februar des Folgejahres.
Der Europeangolfclub haftet nicht für die Leistungen, sondern immer der jeweilige Vertragspartner der ausgewählt wird, der Europeangolfclub tritt nur als Vermittler auf.
Mit Überweisung des Mitgliedsbeitrages ist das Mitglied berechtigt, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und erhält eine personalisierte, nicht übertragbare Mitgliedskarte.
Bei Golfartikeln sind die Lieferbedingungen Inhalt der Bestellung.
Für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Linz sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Österreichisches Recht ist anwendbar.

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